Allgemeine Vertragsbedingungen der HighPots GmbH | « HPTF AV »

Stand: März 2022

    • Dieses Dokument ist verbindlich für alle Kunden
    • Bitte lassen Sie dieses Dokument von folgenden Abteilungen/Bereiche/Business Units prüfen: Beschaffung/Einkauf/Recht.
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen (Kunde) und der HighPots GmbH (kurz „HighPots“ oder „HPTF (HighPots ThinkFab“) sowie aller Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Gesellschafter der HighPots GmbH. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle von HighPots erstellten Angebote, in denen die HighPots seinen Kunden Hardware, Software, Dienstleistungen, Werkleistungen oder sonstige Sachen, Rechte oder Leistungen zur Verfügung stellt, auch wenn bei späteren Verträgen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erwähnt werden. HighPots ist zur Eingehung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. HighPots und der Kunde werden gegebenenfalls zusammengefasst als „Vertragspartner“ bezeichnet.

Vertraulichkeit: Der Inhalt dieses Dokuments ist Eigentum der HighPots GmbH. Er darf ohne schriftliche Genehmigung der HighPots GmbH oder Ihrer Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Gesellschafter weder ganz noch teilweise dupliziert, an Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden.

1. Vergütung, Zahlungen, Vorbehalte, vorzeitige Beendigung, Termine

1)

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemeingültigen Preisen der HighPots berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. HighPots kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert HighPots die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.

2)

Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.

3)

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist.

4)

HighPots behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, für die berechtigte Mängeleinbehalte gemäß 1.3. Satz 2 zu berücksichtigen sind. Weiterhin behält sich HighPots das Eigentum bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

HighPots ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann HighPots nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt von HighPots vor, außer sie hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch HighPots. 

Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass HighPots vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an die HighPots ab, die diese Abtretung gleichzeitig annimmt.

Soweit der Wert der Sicherungsrechte der HPTF die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird HPTF auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

5)

Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber HighPots zu erfüllen, kann HighPots bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird HighPots frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

6)

Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass HighPots die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

2. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

1)

Kunde und HighPots benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und HighPots erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.

2)

Der Kunde ist verpflichtet, HighPots soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von HighPots zur Verfügung steht.

Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von HighPots unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

3)

Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

4)

Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.

Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

5)

Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

 

 

3. Störungen bei der Leistungserbringung

1)

Wenn eine Ursache, die HighPots nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. 

2)

Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann HighPots auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

3)

Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung der HighPots vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen der HighPots innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde der HighPots den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Gerät HighPots mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der HighPots beruht.

Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von HighPots zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises. 3.3 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

4. Sachmängel und Aufwandsersatz

1)

Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.

Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt 6 ergänzend.

2)

Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HighPots, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch HighPots führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 

Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

3)

HighPots kann Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit

  1. sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
  2. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
  3. zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch 2.2, 2.3 und 5.2) anfällt.

5. Rechtsmängel

1)

Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet HighPots nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird.

HighPots haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. 5.1 Satz 1 gilt entsprechend.

2)

Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der HighPots seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich HighPots. HighPots und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er HighPots angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

3)

Werden durch eine Leistung der HighPots Rechte Dritter verletzt, wird HighPots nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

  1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
  2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
  3. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn HighPots keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.

Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

4)

Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand der HighPots gilt 4.3 entsprechend. 

6. Allgemeine Haftung der HighPots

1)

HighPots haftet dem Kunden stets

  1. für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
  2. nach dem Produkthaftungsgesetz und
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die HighPots, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

2)

HighPots haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.

Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt 4.2 entsprechend. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gemäß 6.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

Ergänzend und vorrangig ist die Haftung der HighPots wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund -insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß 6.1 b) bleibt von diesem Absatz unberührt.

3)

Aus einer Garantieerklärung haftet HighPots nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß 6.2.

4)

Bei Verlust von Daten haftet HighPots nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

5)

Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen HighPots gilt 6.1 bis 6.4 entsprechend.

7. Sonstiges

1)

Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

2)

Es gilt Schweizer Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3)

HighPots erbringt ihre Leistungen unter Zugrundelegung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn HighPots solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB der HighPots unter Verzicht auf AGB des Kunden.

Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn HighPots sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB der HighPots.

4)

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.

5)

Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von HighPots. HighPots kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.