Vertragsbedingungen HighPots für Pflege Standardsoftware

« HPTF PS » | Stand: März 2022

Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), siehe Texte « HPTF AV ».

    • Dieses Dokument ist verbindlich für alle Kunden
    • Bitte lassen Sie dieses Dokument von folgenden Abteilungen/Bereiche/Business Units prüfen: Beschaffung/Einkauf/Recht.
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen (Kunde) und der HighPots GmbH (kurz "HighPots" oder "HPTF (HighPots ThinkFab") sowie aller Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Gesellschafter der HighPots GmbH. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle von HighPots erstellten Angebote, in denen die HighPots seinen Kunden Hardware, Software, Dienstleistungen, Werkleistungen oder sonstige Sachen, Rechte oder Leistungen zur Verfügung stellt, auch wenn bei späteren Verträgen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erwähnt werden. HighPots ist zur Eingehung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. HighPots und der Kunde werden gegebenenfalls zusammengefasst als „Vertragspartner" bezeichnet.

Vertraulichkeit: Der Inhalt dieses Dokuments ist Eigentum der HighPots GmbH. Er darf ohne schriftliche Genehmigung der HighPots GmbH oder Ihrer Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Gesellschafter weder ganz noch teilweise dupliziert, an Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden.

A: Vertragsgegenstände

A1: Pflegesoftware

HighPots GmbH erbringt die nachfolgend vereinbarten Pflegeleistungen nur für die jeweils aktuelle Version der als Pflegegegenstand vereinbarten Standardsoftware („Pflegesoftware“) gegen die vereinbarte Vergütung. Wird im Vertrag ausdrücklich Drittsoftware als Pflegesoftware vereinbart, gelten dafür die dort beschriebenen Einschränkungen.

HighPots GmbH erbringt folgende Pflegeleistungen:

A2: Störungsmanagement

1)

Vertragliche Leistungen – die  HighPots GmbH wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.

Das Störungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.

2)

Annahme von Störungsmeldungen des Kunden – die HighPots GmbH wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt HighPots GmbH den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.

3)

Zuordnung zu Störungskategorien – soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die HighPots GmbH genommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

  1. Schwerwiegende Störung: Die Störung beruht auf einem Fehler der Pflegesoftware, der die Nutzung der Pflegesoftware unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
  2. Sonstige Störung: Die Störung beruht auf einem Fehler der Pflegesoftware, der die Nutzung der Pflegesoftware durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
  3. Sonstige Meldung: Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden von HighPots GmbH nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.

4)

Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung: Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird HighPots GmbH unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maß-nahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.

Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der Pflegesoftware dar, teilt HighPots GmbH dies dem Kunden unverzüglich mit.

Sonst wird HighPots GmbH entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder –bei Drittsoftware- die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Pflegesoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

HighPots GmbH wird dem Kunden bei ihm vorliegenden Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der Pflegesoftware, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der Pflegesoftware, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und HighPots GmbH bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

A3: Überlassung Neuer Versionen

A3.1: Vertragliche Leistungen

HighPots GmbH überlässt dem Kunden bestimmte neue Stände der Pflegesoftware, um diese auf dem aktuellen Stand zu halten und Störungen vorzubeugen. HighPots GmbH überlässt dem Kunden dazu Updates der Pflegesoftware mit technischen Modifikationen und Verbesserungen sowie kleineren funktionalen Erweiterungen und Verbesserungen. Weiterhin überlässt HighPots GmbH dem Kunden dazu Patches mit Korrekturen zur Pflegesoftware und sonstige Umgehungsmaßnahmen für mögliche Störungen. Diese neuen Stände der Pflegesoftware werden zusammen als „Neue Versionen“ bezeichnet.

Nicht Gegenstand der Pflegeleistungen ist die Überlassung von Upgrades mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen oder von neuen Produkten oder Verpflichtungen zur Weiterentwicklung der Pflegesoftware, außer anderes ist ausdrücklich vereinbart.

A3.2: Pflichten und Rechte bei neuen Versionen

HighPots GmbH stellt dem Kunden die Neuen Versionen der Software zur Verfügung. Der Kunde wird Neue Versionen unverzüglich untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen, wofür § 377 HGB entsprechend gilt. Störungen und Mängel werden gemäß Ziffer A2 behandelt.

Soweit HighPots GmbH dem Kunden eine Neue Version zur Verfügung gestellt hat, pflegt er auch die Vorversion noch für eine angemessene Übergangsfrist, die in der Regel drei Monate nicht überschreitet, weiter.

Wegen der Neuen Versionen hat der Kunde Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 3.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (HPTF AV).

Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl von HighPots GmbH entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei einer Wahl angemessen berücksichtigt.

A4: Ansprechstelle 

A4.1: Vertragliche Leistungen

HighPots GmbH richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein. Dies können sein:

  1. Issue-/Ticket-Tracking-System
  2. Hotline
  3. Webformular
  4. E-Mail-Adresse.

Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten.

Von der Ansprechstelle werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen. 

A4.2: Annahme und Bearbeitung von Anfragen

Der Kunde benennt gegenüber HighPots GmbH nur fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der Pflegesoftware betraut ist. Nur dieses der HighPots GmbH benannte Personal wird Anfragen an die Ansprechstelle richten und dabei von HighPots GmbH gestellte Vorlagen zur Issuebeschreibung verwenden. Die Ansprechstelle nimmt solche Anfragen entgegen und trägt die daraus resultierenden Handlungen in ein Issue/Ticket Tracking System während der üblichen Geschäftszeiten der HighPots GmbH ein.

Die Ansprechstelle wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Ansprechstelle kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die Pflegesoftware verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Ansprechstelle nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird HighPots GmbH die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihr hergestellter Pflegesoftware.

Weitergehende Leistungen der Ansprechstelle, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze der HighPots GmbH beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.

A5: Zusätzliche Leistungen

Über die Ziffern A 2 bis A 4 hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedürfen gesonderter Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Dies kann etwa zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurations-unterstützung betreffen.

Die folgenden Regelungen gelten gleichermaßen für das Störungsmanagement (A2), die Überlassung Neuer Versionen (A3) und die Ansprechstelle (A4).

B1: Laufzeit

1)

Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Pflegevertrag mit der Lieferung gemäß dem Überlassungsvertrag für die Standardsoftware.

2)

Nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Pflegevertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, erstmals aber zum Ablauf des auf den Vertragsabschluss folgenden Kalenderjahres. Darüber hinaus kann der Vertrag von HighPots GmbH und Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.

3)

Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.

B2: Vergütung

  1. Pauschalvergütung

Der Kunde vergütet die Pflegeleistungen durch eine laufende Pauschale. Die Pflegevergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird von HighPots GmbH gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird die Vergütung zeitanteilig geschuldet und mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.

2. Vergütung von Zusatzleistungen 

Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der HPTF AV vergütet.

3. Anpassung der Vergütung

HighPots GmbH kann die Vergütung jährlich an allgemeine Listenpreise anpassen. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als zehn Prozent erhöhen.

B3: Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen den Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als einen Monat beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfältigungsstück archivieren.

B4: Pflichten des Kunden

1)

Der Kunde wird HighPots GmbH unverzüglich über Änderungen des Einsatzumfeldes unterrichten. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass die Pflegesoftware nur in einer freigegebenen und durch die Pflegesoftware unterstützen Umgebung eingesetzt wird.

2)

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der HighPots GmbH übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

B5: Übergabe

Soweit im Rahmen dieser Bedingungen Software übergeben wird und nichts anderes vereinbart ist, erfolgt dies auf demselben Weg wie bei der Überlassung der Pflegesoftware.

B6: Datenschutz

Soweit HighPots GmbH auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden oder dessen Lieferanten gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen.

HighPots GmbH wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit notwendig schriftlich vereinbaren.