Mitwirkungspflichten | « HPTF MP »

Stand: März 2022

Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), siehe Texte « HPTF AV ».

    • Dieses Dokument ist verbindlich für alle Kunden
    • Bitte lassen Sie dieses Dokument von folgenden Abteilungen/Bereiche/Business Units prüfen: Beschaffung/Einkauf/Recht.
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen (Kunde) und der HighPots GmbH (kurz „HighPots“ oder „HPTF (HighPots ThinkFab“) sowie aller Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Gesellschafter der HighPots GmbH. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle von HighPots erstellten Angebote, in denen die HighPots seinen Kunden Hardware, Software, Dienstleistungen, Werkleistungen oder sonstige Sachen, Rechte oder Leistungen zur Verfügung stellt, auch wenn bei späteren Verträgen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erwähnt werden. HighPots ist zur Eingehung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. HighPots und der Kunde werden gegebenenfalls zusammengefasst als „Vertragspartner“ bezeichnet.

Vertraulichkeit: Der Inhalt dieses Dokuments ist Eigentum der HighPots GmbH. Er darf ohne schriftliche Genehmigung der HighPots GmbH oder Ihrer Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Gesellschafter weder ganz noch teilweise dupliziert, an Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden.

1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Kunden

Eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bzw. für erfolgreiche Projektverläufe und -abschlüsse bildet die konstruktive Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien. Die HighPots GmbH geht davon aus, dass folgende Mitwirkungsleistungen Auftraggeber-seitig erbracht werden:

a)

Die Benennung eines/r zentralen und entscheidungsbefugten Ansprechpartners/in für HighPots, der/die über die gesamte Projektlaufzeit zur Verfügung steht (jedoch nicht ausschließlich). Er/sie dient HighPots, d.h. dem Projektleiter der HighPots, als primäre/r Ansprechpartner/in für alle projektrelevanten Fragestellungen und ist für die zeitnahe Klärung von Fragen sowie die Koordination von Terminen und Abstimmungen zuständig. Darüber hinaus obliegt dem/r Ansprechpartner/in des Auftraggebers die Organisation fachlicher und betrieblicher Abnahmen.

b)

Die Verpflichtung, alle zur erfolgreichen Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen und Infrastrukturleistungen termingerecht und im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

c)

Die Klärung offener Punkte und Fragen zum Projekt erfolgt durch den/die Ansprechpartner/in des Auftraggebers innerhalb von fünf Werktagen. Die Projektmitarbeiter des Auftraggebers verfügen über ausreichende Entscheidungsbefugnis zur Klärung von Detailfragen.

d)

Die Unterstützung durch Mitarbeiter und/oder Ansprechpartner aus den Fachabteilungen zur Klärung und Bearbeitung fachlicher und organisatorischer Fragen, weiterer inhaltlicher Abstimmung, Qualitätssicherung sowie Tests und Abnahmen im notwendigen Umfang, die für die erforderlichen Zeiträume vom Tagesgeschäft freizustellen sind.

e)

Falls erforderlich und vereinbart, die Bereitstellung von Projektbüros mit der notwendigen Ausstattung für HighPots während der Projektlaufzeit. Die benötigte Ausstattung (Arbeitsplätze, Drucker, Systemzugänge etc.) wird zu Projektbeginn gemeinsam beschrieben. Alle Mitarbeiter von HighPots verfügen über eigene Arbeitsplatz-Laptops, Smartphones und Tablets, sofern (z. B. aus Sicherheitsgründen) notwendig stellt der Auftraggeber eigene Rechner.

f)

Der Auftraggeber stellt falls erforderlich (Internet-, System- und Server-)Zugänge zur Verfügung und sorgt erforderlichenfalls für die Einbindung der Rechner in seine Kommunikationsumgebung. Die Bereitstellungen haben in angemessenen Zeiträumen zu erfolgen, so dass Projektverzögerungen vermieden werden können.

g)

HighPots kennt zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments die Lizenzverträge zwischen dem Auftraggeber und den verschiedenen Herstellern der bei dem Auftraggeber eingesetzten Softwareapplikationen nicht. Auch kennt HighPots die bei dem Auftraggeber eingesetzten Server- und Clientapplikationen zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Im Falle, dass sich im Rahmen dieses Projekts herausstellen sollte, dass HighPots hinsichtlich der Projektbewältigung zur Informations- und Datenbeschaffung auf eine Applikation mit vermeintlich lizenzrechtlichen oder nutzungsrechtlichen Einschränkungen zugreifen muss, wird HighPots den Auftraggeber über den erforderlichen Zugriff vorab informieren. Der Auftraggeber kann somit sämtliche technischen und lizenzrechtlichen Belange vor dem Zugriff durch HighPots prüfen.

h)

Falls Mitarbeiter der HighPots im Rahmen der Aufgabenstellung Zugang zu Software des Auftraggebers benötigen, verschafft dieser der HighPots ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dieser Software. Dieses Nutzungsrecht gilt nur für die Verwendung im Rahmen der Leistungserbringung und berechtigt zum Vervielfältigen, Bearbeiten und Verbinden der Software mit anderem Material.

i)

Die Abstimmung mit Parallelprojekten beim Auftraggeber muss so koordiniert werden, dass keine Terminkonflikte mit dem Projektplan entstehen. Die rechtzeitige Einbindung und Einholung der Zustimmung seiner Gremien (z.B. Mitbestimmungsgremien), falls dies zur planmäßigen Leistungserbringung erforderlich ist.

j)

Die Sicherstellung, dass an HighPots oder ihre Mitarbeiter keine personenbezogenen oder andere schützenswerte Daten des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner zur Verarbeitung übergeben werden, wenn diesbezüglich keine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit HighPots abgeschlossen wurde.

k)

Begutachtung und Freigabe von Konzepten und Lösungsvorschlägen, die HighPots im Rahmen des Projektes an ihn heranträgt, in einer dem Terminplan angemessenen Frist.

l)

Unterstützung der funktionalen Tests der Entwickler von HighPots durch rechtzeitige Bereitstellung von fachlichen Testdaten und Testfällen in ausreichendem Umfang.

m)

Mitwirkung bei der Erstellung eines Testkonzeptes und Mithilfe bei der Durchführung der Integrations- und Abnahmetests.

n)

Bereitstellung der von HighPots für die Projektlaufzeit erforderlichen Infrastruktur (Hardware- und Softwareumgebung). Insbesondere Arbeitsplätze, Rechner, Drucker, und Systemzugänge.

Im Laufe des Projekts können Auftraggeber und Auftragnehmer weitere Mitwirkungsleistungen gemeinsam vereinbaren.

Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers erfolgen für HighPots im Rahmen einer erfolgreichen Projektbewältigung unentgeltlich.

Verzögerungen, welche auf unvollständige Informationen, mangelhafte oder nicht rechtzeitige Erfüllung von Pflichten (Leistungen oder Mitwirkungen) des Auftraggebers oder eine fehlende oder eingeschränkte Funktionstauglichkeit eingesetzter Softwarekomponenten und Softwareprodukte gemäß Herstellerangaben zurückzuführen sind, können zu Mehraufwand und Terminverschiebungen führen.  Dadurch verursachte Kosten und Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu tragen.

Beide Parteien werden sich die durch die Nicht- oder Schlechterfüllung der vereinbarten Mitwirkungspflichten entstehenden Mehraufwendungen gegenseitig vergüten.